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Der Bildungsscheck
Um berufliche Weiterbildung für mehr Menschen in NRW attraktiv zu machen, bietet die Landesregierung mit dem Bildungsscheck NRW finanzielle Unterstützung an. Zielsetzung für den Einsatz der ESF-geförderten Bildungsschecks ist die Erhöhung der beruflichen Weiterbildung – insbesondere vor dem Hintergrund der Veränderungen am Arbeitsplatz und den damit verbundenen neuen Herausforderungen im Betrieb, Stichworte z.B. Digitalisierung und eine beschleunigte technische Entwicklung.
Das Förderprogramm „Bildungsscheck“ gibt es seit 2006 in Nordrhein-Westfalen. Mit dem Programm fördert das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) im individuellen Zugang die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung von Einzelpersonen (im Besonderen von Beschäftigten, Berufsrückkehrenden und Selbständigen) sowie im betrieblichen Zugang die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung für Beschäftigte in kleinen und mittleren Betrieben.
Die wesentlichen Kernelemente der Förderung:
- Das Angebot richtet sich im individuellen Zugang insbesondere an Selbstständige,
Beschäftigte (auch in Elternzeit) und Berufsrückkehrende mit Wohnsitz in NRW. - Die Förderung umfasst 50 Prozent der Kurskosten,
maximaler Zuschussbetrag: 500 EUR. - Der Bildungsscheck kann für berufliche Weiterbildungsangebote inkl. digitale
Lernformate (E-Learning, Blended Learning, Webinare) genutzt werden sowie für
betriebsinterne Seminare und Inhouse-Schulungen. - Beim betrieblichen Bildungsscheck wird der Betrieb (Betriebsgröße: max. 249 Beschäftigte)
beraten und trägt den Eigenanteil. Es können max. zehn Bildungsschecks (1 Scheck/Mitarbeiter)
pro Kalenderjahr beantragt werden. - Den individuellen Bildungsscheck erhalten insbesondere Beschäftigte, Selbstständige oder
Berufsrückkehrende, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen mehr als 20.000 € und
maximal 40.000 € (bei gemeinsam Veranlagten mehr als 40.000 € und maximal 80.000 €)
beträgt. Der entsprechende Nachweis darüber muss über Einkommensteuerbescheid, Erklärung
eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfeverein oder einer Behörde erbracht werden.
Liegt das Einkommen unter den genannten Beträgen, können wir prüfen, ob Sie berechtigt
sind, die Bildungsprämie zu erhalten. - Beim individuellen Zugang zum Bildungsscheck NRW wird der Eigenanteil von den
Beschäftigten getragen. - Weitere und ergänzende Informationen finden Sie auf der Seite des Ministeriums:
https://www.mags.nrw/bildungsscheck